Osteuropäische Agenturen spielen eine zentrale Rolle bei der Vermittlung von Betreuungskräften für die „24-Stunden-Pflege“ in Deutschland. Denn die Entsendung bzw. die hiesige Tätigkeit von Betreuungskräften basiert auf der EU-Dienstleistungsfreiheit. Bei diesem Modell sind die Betreuungskräfte in ihrem Heimatland angestellt und sozialversichert.
Es ist äußerst wichtig, die Betreuungskräfte legal zu beschäftigen. Ein illegaler Einsatz kann zu hohen Bußgeldern, Nachzahlungen von Sozialabgaben und strafrechtlichen Konsequenzen führen. Daher sollten die Familien sicherstellen, dass die von ihnen beauftragte Agentur alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und die vermittelte Betreuungskraft ordnungsgemäß angemeldet ist.
Eine mitunter unerwartete Schwierigkeit betrifft die Kommunikation mit den osteuropäischen Dienstleistungsunternehmen. Viele der dort beschäftigten Mitarbeiter verfügen zwar über gute Deutsch-Kenntnisse, sind in der Regel allerdings so jung, dass sie die Bedürfnisse, Einschränkungen und Verhaltensweisen der Pflegebedürftigen nicht ausreichend verstehen. In Konfliktsituationen führt dies oft dazu, dass die zuständigen Firmenmitarbeiter ad hoc Partei für die vermittelten Betreuungskräfte ergreifen, ohne echtes Verständnis für die Belange des Kunden und Maßnahmen zur Stabilisierung der Betreuungssituation.