Der Einsatz einer 24h-Betreuungskraft aus Osteuropa bedarf in aller Regel zunächst gezielter Vorbereitungen im Umfeld der Pflegebedürftigen. Denn eine Voraussetzung und entscheidende Grundlage des 24-Stunden-Versorgungsmodells ist eine adäquate Unterbringung der Betreuungskraft. Eine freundliche Wohnsituation trägt auf jeden Fall dazu bei, eine positive Arbeitsatmosphäre und stabile Betreuungsumgebung zu schaffen. Wer fern der Heimat in einem privaten Umfeld arbeitet, möchte und sollte sich in dieser Zeit wohl fühlen können.

Hilfsmittel

Alle pflegebedürftigen Personen, die mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5 eingestuft sind, haben auf Grundlage des Paragrafen § 40 Abs. 2 SGB XI einen Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Diese sollen die Pflege erleichtern, gesundheitliche Einschränkungen ausgleichen und Beschwerden lindern. Die Nutzung von Hilfsmitteln hilft also, die Versorung in den eigenen „vier Wänden“ zu meistern und eine selbständigere Lebensführung zu ermöglichen. Ein Gespräch mit dem Hausarzt hierzu, ein Gang in ein Sanitätshaus und/oder eine Beratung durch kann also durchaus lohnend sein, um zu erfahren, was für die konkrete Versorgungssituation im Einzelfall geeignet und notwendig ist.

Haftpflichtversicherung

Leider erweist sich die Regulierung von Schäden, die von Betreuungskräften im Zuge ihrer Tätigkeit im Haushalt des Pflegebedürfiten verursacht wurden, in der Regel als relativ schwierig. Denn oft ist unklar, in welchen Fällen die Betriebshaftpflichtversicherung der osteuropäischen Entsendeunternehmen tatsächlich greift.  Um finanziellen Risiken durch (von den Betreuungskräften verursachte) Schadensfälle vorzubeugen, sollte zusätzlich eine Haftpflichtversicherung für die Betreuungskräfte abgeschlossen werden. Diese Versicherung kommt im Schadensfall für Vermögens-, Personen- und Sachschäden bis zur vereinbarten Höchstsumme auf. Wichtig ist, dass sie einen Regressverzicht des Sozialversicherungsträgers beinhaltet, damit Nachteile, die für Kranken- oder Pflegekasse entstehen, abgedeckt sind.

Es ist also ratsam, sich vorab mit einer Versicherungsgesellschaft oder einem Versicherungsmakler in Verbindung zu setzen, um die beste Lösung für den individuellen Fall zu finden. So bieten etwa einige Privathaftpflichtversicherungen die Möglichkeit, eine in den Haushalt aufgenommene Betreuungskraft mitzuversichern. Dafür sollte die Familie ihren Versicherer kontaktieren und klären, ob die Betreuungskraft als mitversicherte Person aufgenommen werden kann. Außerdem gibt Versicherungen, die gezielt für ausländische Betreuungskräfte eine eigenständige Haftpflichtversicherung anbieten. Diese kann entweder von der Betreuungskraft selbst oder von der Familie abgeschlossen werden.