Bei der Vermittlung von osteuropäischen 24‑Stunden‑Betreuungskräften findet die Überprüfung des Personals auf unterschiedliche Weise, um die Eignung und Vertrauenswürdigkeit der Betreuungskraft sicherzustellen.

Sofern die Personalvermittlung auf der Grundlage des Entsende-Modells erfolgt, ist hierbei ein ganz zentraler Punkt zunächst die rechtliche Absicherung: Denn in diesem Rahmen muss die eingesetzte Betreuungskraft über eine A1-Bescheinigung verfügen, die bestätigt, dass sie im Heimatland sozialversichert ist, um einen legalen Einsatz in Deutschland sicherzustellen.

Prüfung durch die Agentur

Die persönliche Eignung der Betreuungskraft wird oft durch Interviews, Erfahrung und Referenzen geprüft. Dazu zählen Pflegeerfahrung, Sprachkenntnisse sowie frühere Einsätze bei Familien. Manche Agenturen holen zusätzlich Rückmeldungen von vorherigen Arbeitgebern ein oder führen interne Bewertungen anhand der Einsatzhistorie der Betreuungskräfte durch. Ein echter „polizeilicher Check“ aus dem Heimatland ist allerdings zumeist eher unüblich und deshalb nur sehr begrenzt möglich. In der Praxis wird selbst die Vorlage eines nationalen Führungszeugnisses kaum angeboten.

Insgesamt liegt der Fokus der Hintergrundüberprüfung auf der Seriosität und Qualifikation der vermittelten Person. Eine sichere Auswahl hängt stark von der gründlichen Prüfung deshalb durch die Vermittlungsagentur ab, da es bis dato kein standardisiertes, europaweites Verfahren für die Überprüfung einzelner Betreuungskräfte gibt.